Codex

Code of Conduct der WJ Cottbus

Die Wirtschaftsjunioren Cottbus sind eine Vereinigung junger Unternehmer und Führungskräfte. In unserem Netzwerk ist es ausdrücklich erwünscht im direkten Erfahrungsaustausch neue private und berufliche Kontakte zu knüpfen. Da die Junioren zugleich eine besonders interessante Zielgruppe für Werbe- und Marketingmaßnahmen jedweder Art sind, ist es wichtig Grenzen zu ziehen, um den Missbrauch unseres Netzwerkes auszuschließen. Das gilt natürlich auch für den Kontakt der Junioren untereinander. Deshalb haben sich die Wirtschaftsjunioren Cottbus mit dem „code of conduct“, diese klare Verhaltensregeln gegeben.

Umgang mit dem Corporate Design

Jedes Mitglied ist berechtigt, das offizielle WJ CB-Logo und WJD-Logo für sich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit oder für sein inhabergeführtes Unternehmen zu verwenden. Eine Nutzung setzt jedoch voraus, dass in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird, dass es sich um eine Mitgliedschaft handelt etwa durch den Zusatz „Mitglied bei den WJD“ bei Nutzung des WJD-Logos bzw „Mitglied bei den WJ Cottbus“ bei Nutzung des WJ CB-Logos. Im übrigen darf die Nutzung nur in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln des Code of Conduct erfolgen.
Die Nutzung erfolgt freiwillig. Den WJ CB und WJD bleibt das Recht vorbehalten, in Missbrauchsfällen jederzeit eine Nutzung des Logos zu untersagen oder die Regeln über die Nutzung des Logos generell zu verändern. Hierüber entscheidet der Vorstand der WJ Cottbus bzw. der WJD-Bundesvorstand.

Umgang mit Mitgliederadressen

Die Adressverzeichnisse der Mitglieder der Wirtschaftsjunioren Cottbus (WJ CB) und der Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) stehen den Mitgliedern ausschließlich für verbandsinterne Zwecke zur Verfügung also ausschließlich für Juniorenarbeit und für gezielte, auch geschäftliche, Kontakte individueller Art innerhalb des Verbandes. Nach dem Grundverständnis der WJ CB und der WJD ist jedoch die Nutzung oder Weitergabe der Adressverzeichnisse für akquisitorische Marketing- oder Werbemaßnahmen, solche Rundmails oder Rundschreiben jedweder Art ausdrücklich untersagt.
Zuwiderhandlungen werden im Einzelfall konkret geahndet und ggf. kann einem zuwiderhandelnden Interessenten die Aufnahme verweigert und ein zuwiderhandelndes Mitglied aus den WJ CB und WJD ausgeschlossen werden. Cottbus, Januar 2016